FAQ
Ich habe eine Zahlungsaufforderung von DEnuria bekommen.
Ist es Ihnen nicht möglich, die Forderung in einer Summe zu begleichen? Dann treten Sie mit uns in Kontakt, damit wir gemeinsam eine Rückzahlungsvereinbarung besprechen können, die zu Ihrer derzeitigen finanziellen Situation passt. Am einfachsten geht dies telefonisch.
Details zur Forderung sind mir unklar.
Gern übersenden wir Ihnen eine aktuelle Forderungsaufstellung und klären die einzelnen Positionen in einem persönlichen Gespräch.
Jemand hat meine Daten gestohlen. Was soll ich tun?
Falls Sie der Meinung sind, dass ggf. ein Identitätsdiebstahl Ihrer persönlichen Daten stattgefunden hat, sprechen Sie uns an. Sollten Ihre Daten tatsächlich missbräuchlich verwendet worden sein, klären wir Ihren Vorgang gemeinsam.
Was kann ich tun, wenn die Forderung bereits ausgeglichen wurde?
Da eine Zuordnung Ihres Zahlungseingangs möglicherweise bei unserem Auftraggeber nicht erfolgen konnte, übersenden Sie uns gern Ihren Zahlungsbeleg unter Angabe des Aktenzeichens und der Rechnungsnummer(n). Wir werden umgehend eine weitere Klärung für Sie veranlassen.
Wird meine Forderung der SCHUFA gemeldet?
Als Vertragspartner der SCHUFA haben wir die Möglichkeit, Meldungen über die gegen Sie bestehende Forderung abzugeben. Von dieser Möglichkeit machen wir jedoch erst nach Titulierung des Anspruchs Gebrauch, um Ihnen eine vorgerichtliche Regulierung ohne Negativeintrag zu ermöglichen.
Durch vorgerichtliche Zahlung können Sie demnach eine SCHUFA Meldung von vornherein vermeiden. Sollte der Anspruch bereits tituliert und gemeldet sein, können Sie auch zu diesem späteren Zeitpunkt durch Einhaltung einer Rückzahlungsvereinbarung und Erledigung der Forderung Ihre Bonitätsauskunft bei der SCHUFA noch positiv beeinflussen. Kommen Sie auf uns zu und lassen Sie uns eine gemeinsame Lösung finden!